Gutachten

In einem Gutachten dokumentiert der Sachverständige den vorhandenen Ist-Zustand, vergleicht ihn mit dem Soll-Zustand unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und nimmt eine Bewertung vor.

 

 Grundlage der Tätigkeit des Sachverständigen sind: Unparteilichkeit, Neutralität und Objektivität.


Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt, um im Rahmen eines Zivilprozesses oder einen selbständigen Beweisverfahren eine Streitsache zu klären.

 

Bei Unsicherheit über die Qualität der Ausführung, nicht fachgerechter Ausführung, Differenzen bei der Abrechnung hat der Auftraggeber/ Auftragnehmer die Möglichkeit den Sachverständigen privat zur Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen.

Auch bei nicht fertiggestellten Leistungen oder ab- gebrochener Leistungs-erbringung empfiehlt es sich, den Ist-Zustand durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dokumentieren zu lassen. Hierbei sind Art und Umfang des Gutachtens im Einzelfall frei vereinbar.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, z.B. zwischen Bauherr und Dachdeckerbetrieb, kann der Sachverständige beauftragt werden, ein Schiedsgutachten zu erstellen.

Die Auftraggeber dieses Gutachtens verpflichten sich im Vorfeld, dass die Erkenntnisse/Ergebnisse für alle Beteiligten bindend sind. So kann in den meisten Fällen eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Hier werden Privatgutachten nach Schadenereignissen wie Sturm, Hagel oder Schneedruck für Eigentümer oder Versicherungsgesellschaften zur Ermittlung der Schadenshöhe erstellt.